Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung von Gegenständen der Kapitalgesellschaft Pixel Pando GmbH | Stand Februar 2023

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Allen Angeboten und Aufträgen für die Vermietung von Gegenständen der Pixel Pando GmbH liegen mangels gesonderter Vereinbarung im Einzelfall die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen von Pixel Pando GmbH zugrunde. Dies gilt auch, soweit bei laufenden Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme hierauf nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Zusätzliche, entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Pixel Pando GmbH sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, sofern der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.

1.3 Soweit in der Auftragsbestätigung von Pixel Pando GmbH hierauf verwiesen wird, können ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen weitere Allgemeine Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen zur Anwendung kommen, insbesondere die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Softwaremiete und die Allgemeinen Software-Pflegebedingungen von Pixel Pando GmbH. Diese gehen im Rahmen ihres Anwendungsbereichs den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen vor.

1.4 Rechte, die Pixel Pando GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen hinauszustehen, bleiben unberührt.

2 ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Alle von Pixel Pando GmbH abgegebenen Angebote sind freibleibend.

2.2 Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Pixel Pando GmbH schriftlich bestätigt worden sind oder Pixel Pando GmbH die Bestellung ausführt, insbesondere Pixel Pando GmbH der Bestellung dadurch nachkommt, dass Pixel Pando GmbH dem Besteller die Gegenstände überlässt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Für den Umfang der Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Pixel Pando GmbH maßgebend. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Pixel Pando GmbH nicht verbindlich. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Pixel Pando GmbH.

2.3 An Leistungs- und Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Testprogrammen und anderen Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt überlassen werden, behält Pixel Pando GmbH sich sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pixel Pando GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Die darin sowie in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Informations- und Werbematerialien enthaltenen produktbeschreibenden Angaben und technischen Daten werden sorgfältig erstellt, stellen jedoch mangels ausdrücklicher Kennzeichnung als solche keine Beschaffenheits- oder sonstige Garantien dar. Technisch bedingte Änderungen bleiben auch nach Vertragsschluss vorbehalten, sofern sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die vereinbarte Funktionalität des Mietgegenstands haben und dem Kunden zumutbar sind.

2.4 Das Schweigen von Pixel Pando GmbH auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

3 MIETGEGENSTAND, WEITERE LEISTUNGEN

3.1 Die vermieteten Gegenstände ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von Pixel Pando GmbH („Mietgegenstände“). Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist Pixel Pando GmbH berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Mietgegenstände durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3.2 Bei den Mietgegenständen handelt es sich um Gebrauchsgegenstände. Sie können daher optische Beeinträchtigungen, insbesondere Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer und sonstige Gebrauchsspuren aufweisen. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche ableiten, es sei denn die Gebrauchstauglichkeit der Mietgegenstände wird hierdurch beeinträchtigt. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, den Preis zu mindern.

3.3 Sofern dies zwischen den Parteien vereinbart ist, transportiert Pixel Pando die Mietgegenstände zu dem in der Auftragsbestätigung benannten Aufstellort und übernimmt vor Ort die Montage und Installation der Mietgegenstände. Die Parteien erstellen über die anschließende Übergabe der Mietgegenstände ein Übergabeprotokoll, welches vom Kunden zu unterzeichnen ist.

4 MIETPREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Soweit in der Auftragsbestätigung von Pixel Pando GmbH nicht anders angegeben, gelten die Mietpreise gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Pixel Pando GmbH. Die angegebenen Mietpreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, einschließlich Verpackung. Montage-, Installations-, Frachtkosten und Kosten für eine Transportversicherung sowie Zoll und sonstige öffentliche Abgaben sind, sofern nicht zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, nicht im Mietpreis enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwa anfallende Reisekosten und Spesen werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Rechnungen von Pixel Pando GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine nach Fälligkeit erfolgende Mahnung nicht leistet. Ferner tritt der Verzug auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Pixel Pando GmbH zur Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechtigt. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.3 Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Absatz 2 vor der Überlassung der Mietgegenstände an den Kunden, es sei denn es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.

4.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Pixel Pando GmbH unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, ohne vorherige Ankündigung ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Leistungen auszuüben oder insoweit Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn Pixel Pando GmbH nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen.

4.5 Wechsel- oder Scheckzahlung ist nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber; als Zahlungszeitpunkt gilt die Wechsel- oder Scheckeinlösung, beim Wechsel- oder Scheckverfahren der Zeitpunkt der Enthaftung. Alle Kosten und Spesen für die Diskontierung oder Einziehung der Wechsel trägt der Kunde.

4.6 Der Kunde darf gegenüber Forderungen von Pixel Pando GmbH nur mit solchen Gegenansprüchen aufzurechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5 KAUTION

5.1 Sofern die Stellung einer Kaution vereinbart ist, leistet der Kunde für sämtliche Forderungen von Pixel Pando GmbH aus dem Mietverhältnis unverzüglich nach Vertragsschluss und vor der Übergabe der Mietgegenstände eine Kaution in der vereinbarten Höhe zuzüglich Umsatzsteuer. Sofern die Parteien zwar die Stellung einer Kaution, nicht aber die Höhe der Kaution vereinbart haben, leistet der Kunde eine Kaution in Höhe des Zeitwerts der Mietgegenstände zuzüglich Umsatzsteuer. Pixel Pando GmbH darf sich für Forderungen, die er gegen den Kunden während oder nach Beendigung der Mietdauer im Zusammenhang mit dem Mietvertrag erlangt hat, aus der Kaution befriedigen. Der Kunde ist bei Inanspruchnahme der Kaution verpflichtet, diese unverzüglich wieder auf die vereinbarte Höhe aufzustocken.

5.2 Pixel Pando GmbH ist nicht verpflichtet, die Kaution zu verzinsen.

5.3 Pixel Pando GmbH ist berechtigt, die Übergabe der Mietgegenstände zu verweigern, wenn der Kunde die Kaution nicht oder nicht vollständig gestellt hat. Unbeschadet der verweigerten Übergabe der Mietgegenstände ist der Kunde zur Zahlung des Mietpreises ab dem Zeitpunkt verpflichtet, in dem die Übergabe bei rechtzeitiger Stellung der Kaution hätte stattfinden können. Das außerordentliche Kündigungsrecht von Pixel Pando GmbH bleibt unberührt.

5.4 Pixel Pando GmbH hat die Kaution spätestens sechs Monate nach vertragsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände und dem vollständigen Ausgleich etwaiger Ansprüche zurückzugeben. Gegebenenfalls ist eine Teilrückgabe vorzunehmen.

6 FRISTEN UND TERMINE

6.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Angabe von Fristen oder Terminen für die Übergabe der Mietgegenstände und sonstige Leistungen unverbindlich. Fest vereinbarte Fristen beginnen frühestens mit Zugang der Auftragsbestätigung von Pixel Pando GmbH, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere also nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung; ein etwa vereinbarter Termin verschiebt sich unter den vorstehend genannten Voraussetzungen in angemessener Weise. Fest vereinbarte Fristen und Termine sind im Falle der Versendung eingehalten, wenn die Mietgegenstände bis zu ihrem Ablauf an die Transportperson übergeben wurden, im Falle der Abholung durch den Kunden mit Anzeige der Abholbereitschaft. Dies gilt nicht, wenn eine Transport-, Montage- oder Installationsverpflichtung von Seiten I Pixel Pando GMBH besteht.

6.2 Pixel Pando GmbH ist bemüht, vereinbarte Fristen und Termine einzuhalten. Ist Pixel Pando GmbH mit der Übergabe der Mietgegenstände in Verzug, so ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er Pixel Pando GmbH nach Eintritt des Verzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Rücktrittsrecht setzt aber voraus, dass Pixel Pando GmbH die Verspätung zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Pixel Pando GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er nach Fristablauf wegen der Verspätung der Übergabe vom Vertrag zurücktritt oder auf die Übergabe der Mietgegenstände besteht.

6.3 Unverschuldete Betriebsstörungen (Materialmangel, Streiks) und andere Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht ordnungsgemäße, insbesondere nicht rechtzeitige, Selbstbelieferung befreien Pixel Pando GmbH für die Dauer des Fortbestehens des Hindernisses von der Leistungspflicht. Pixel Pando wird im Falle der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung nicht von seiner Leistungspflicht frei, wenn Pixel Pando GmbH den Grund für die nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung zu vertreten hat. Satz 1 und Satz 2 gelten auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten oder Pixel Pando GmbH bereits im Verzug ist. Soweit Pixel Pando GmbH von der Leistungsverpflichtung frei wird, gewährt Pixel Pando GmbH etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Pixel Pando GmbH ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Pixel Pando GmbH an der Erfüllung des Vertrags infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Kunden wird Pixel Pando GmbH nach Ablauf der Frist erklären, ob Pixel Pando GmbH von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder dem Kunden die Mietgegenstände innerhalb einer angemessenen Frist übergeben wird.

7 GEFAHRTRAGUNG

7.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietgegenstände geht auf den Kunden über, sobald die Mietgegenstände an den Kunden, im Falle der Versendung an die Transportperson übergeben werden. Im Falle der Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Übergabe oder der Versand der Mietgegenstände in Teilen erfolgt oder Pixel Pando GmbH weitere Leistungen, etwa den Transport oder die Montage der Mietgegenstände beim Kunden übernommen hat.

7.2 Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietgegenstände bis zu ihrer Rückgabe an Pixel Pando GmbH.

8 PFLICHTEN DES KUNDEN, VERSICHERUNGEN

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel, die sich während der Mietzeit zeigen, Pixel Pando GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Entsprechendes gilt, wenn eine Maßnahme zum Schutz der Mietgegenstände gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich wird oder ein Dritter sich ein Recht an den Mietgegenständen anmaßt. Ferner ist der Kunde verpflichtet, Pixel Pando GmbH unverzüglich etwaige Beschädigungen oder Zerstörungen sowie technische und sonstige Störungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8.2 Der Kunde darf die im Eigentum von Pixel Pando GmbH stehenden Mietgegenstände nicht an Dritte als Sicherheit übereignen oder verpfänden oder sonstige das Eigentum von Pixel Pando GmbH gefährdende Verfügungen vornehmen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Pixel Pando GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, damit Pixel Pando GmbH ihre Eigentumsrechte geltend machen kann. Außerdem hat der Kunde den Dritten über die Eigentumsrechte von Pixel Pando GmbH zu informieren und an den Maßnahmen von Pixel Pando zum Schutz der im Eigentum von Pixel Pando GmbH stehenden Gegenstände mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht bereit oder in der Lage ist, Pixel Pando GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte von Pixel Pando GmbH zu erstatten, ist der Kunde Pixel Pando GmbH zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die Pfändung oder den sonstigen Eingriff des Dritten nicht zu vertreten.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Hinweise in den Nutzungs-, Wartungs- und Pflegebedingungen sowie den sonstigen Unterlagen zu beachten.

8.4 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden sowie sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit von der Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden, im Falle der Versendung von der Übergabe an die Transportperson, bis zu ihrer Rückgabe an Pixel Pando GmbH abzudecken. Der Kunde hat den Abschluss der Versicherung auf Verlangen von Pixel Pando GmbH nachzuweisen. Der Kunde tritt Pixel Pando GmbH schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Pixel Pando GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern die Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Kunde hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an Pixel Pando GmbH zu leisten. Weitergehende Ansprüche von Pixel Pando GmbH bleiben unberührt.

9 VERÄNDERUNGEN

9.1 Die Mietgegenstände dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pixel Pando GmbH verändert werden. Insbesondere dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung keine An- und Einbauten oder Reparaturen vorgenommen werden. Die Kosten für Veränderungen durch den Kunden gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist Pixel Pando GmbH zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Veränderungen entstehen, es sei denn ihm fällt ein Verschulden nicht zur Last.

9.2 Der Kunde ist auf Verlangen von Pixel Pando GmbH verpflichtet, bei Vertragsbeendigung den früheren Zustand des jeweiligen Mietgegenstands auf seine Kosten wiederherzustellen. Dies gilt auch dann, wenn Pixel Pando GmbH den Veränderungen an den Mietgegenständen schriftlich zugestimmt hat.

10 VERWENDUNGSZWECK, UNTERVERMIETUNG

10.1 Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Pixel Pando GmbH nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zu überlassen oder die Mietgegenstände unterzuvermieten. Der Kunde ist nicht zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn Pixel Pando GmbH die Zustimmung verweigert.

10.2 In jedem Fall der Untervermietung tritt der Kunde Pixel Pando GmbH schon jetzt die ihm gegenüber dem Untermieter zustehenden Forderungen aus dem Untermietverhältnis bis zur Höhe der Forderung von Pixel Pando GmbH ab. Pixel Pando GmbH nimmt die Abtretung bereits jetzt an.

11 VERTRAGSLAUFZEIT, RÜCKGABE DER MIETGEGENSTÄNDE

11.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ein unbefristeter Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist.

11.2 Das Recht der Parteien zur Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

11.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Vertragsbeendigung in ordnungsgemäßem Zustand an Pixel Pando GmbH zurückzugeben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde hierzu die Mietgegenstände auf seine Kosten und seine Gefahr in der Originalverpackung an die von Pixel Pando GmbH angegebene Rücksendeadresse zurückzusenden. Gibt der Kunde die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurück, ist er Pixel Pando GmbH zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet, es sei denn der Kunde hat die nicht rechtzeitige Rückgabe nicht zu vertreten. Der Schaden wird auf den anteiligen Mietpreis pauschaliert. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass Pixel Pando GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche von Pixel Pando GmbH bleiben unberührt.

12 HAFTUNG AUF SCHADENS- UND AUFWENDUNGSERSATZ

12.1 Pixel Pando GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Nichteinhaltung abgegebener Garantien (einschließlich der Übernahme eines Beschaffungsrisikos) beruhen, sowie in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pixel Pando GmbH im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung von Pixel Pando GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren in diesem Fall in zwölf Monaten.

12.3 Bei Datenverlust haftet Pixel Pando GmbH maximal für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.

12.4 Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung wegen anfänglicher Mängel. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12.5 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen die Haftung von Pixel Pando GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von Pixel Pando GmbH und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.

13 SCHUTZ VERTRAULICHER INFORMATIONEN

13.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren nach Vertragsende streng geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.

13.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, soweit die Informationen der anderen Partei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt waren, allgemein bekannt oder allgemein zugänglich sind oder ohne Verschulden der anderen Partei allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt die andere Partei.

13.3 Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit ihren Mitarbeitern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sicherstellen, dass auch diese entsprechenden Geheimhaltungs- verpflichtungen unterliegen.

14 ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL

14.1 Auf die Rechtsbeziehungen zu den Kunden von Pixel Pando findet GmbH ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts Anwendung.

14.2 Ausschließlicher Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Berlin. Gerichtstand ist Berlin. Pixel Pando GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Gegenständen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.